Die Sichtprüfung ist die optische oder visuelle Kontrolle eines Produktes oder eines Produktteils auf Fehler als regulärer Fertigungsschritt am Ende oder nach Abschluss eines Teiles der Fertigung des Produktes oder des Produktteils zur Qualitätssicherung.
Ebenso führt man Sichtprüfungen an in Betrieb befindlichen Teilen durch. Die Sichtprüfung als zerstörungsfreies Prüfverfahren wurde genormt in der DIN EN 13018 (Allgemeine Grundlagen der Sichtprüfung).
Die Eindringprüfung ist eine zerstörungsfreie Werkstoffprüfung, bei der die Kapillarkräfte von feinen Oberflächenrissen und Poren genutzt werden, um diese sichtbar zu machen. Unterschieden wird hierbei zwischen der Farbeindringprüfung und der fluoreszierenden Eindringprüfung.
Die Magnetpulverprüfung ist ein Verfahren zum Nachweis von Rissen in oder nah der Oberfläche ferromagnetischer Werkstoffe. Für die Prüfung muss das Werkstück magnetisiert werden. Risse und oberflächennahe Fehlstellen, die quer zu den Feldlinien liegen, erzeugen ein magnetisches Streufeld.
Die Ultraschallprüfung ist ein akustisches Verfahren zum Auffinden von Materialfehlern, bei welchem Ultraschall verwendet wird. Sie gehört zu den zerstörungsfreien Prüfmethoden. Dadurch lassen sich Bauteile auch im eingebauten Zustand prüfen, z. B. die Tragelemente eines Flugzeuges.
Die Durchstrahlungsprüfung ist ein bildgebendes Verfahren der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung (ZFP) zur Darstellung von Materialunterschieden. Mit Hilfe eines geeigneten Strahlers (einer Röntgenröhre oder eines gammastrahlenden Radionuklids, z.B. Selen75 oder Iridium-192) wird die Dichte eines Bauteils auf einem Röntgenfilm abgebildet. Auf dem Röntgenfilm erscheint ein Projektionsbild des Bauteils.
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